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Keine Rücknahmepflicht für „Biobiene“: Biokunststoff-Verpackungen |
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Keine Rücknahmepflicht für „Biobiene“: Biokunststoff-Verpackungen müssen nicht bei einem dualen System lizenziert werden (pressrelations) - Hilden - Mit der neuen Verpackungsverordnung, die zum 1. Januar 2009 in Kraft getreten ist, werden auch kleine Händler und Internet-Shops fest in die bundesweiten Entsorgungsregularien eingebunden: Der „Inverkehrbringer“ von Verpackungsmaterial ist ab sofort verpflichtet, sich dem flächendeckenden, dualen System zur Rücknahme von Verkaufsverpackungen anzuschließen und diese entsprechend kostenpflichtig lizenzieren zu lassen. |
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easyfairs 2009: FSP stellt kompostierbare Biokunststoff-Verpackungen der Marke Biobiene vor (pressrelations) - Hilden - Seit Inkrafttreten der neuen Verpackungsverordnung zum 1. Januar 2009 suchen Unternehmen aller Branchen nach Alternativen zur kosten- und prüfungsaufwendigen Teilnahme am dualen Entsorgungssystem. |
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