PPWR einfach erklärt: Die neue EU-Verpackungsverordnung und was Unternehmen jetzt wissen müssen

Biobiene Innovationen

Die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR bringt viele Änderungen für Unternehmen mit sich. Wenn Sie Waren herstellen, importieren, verkaufen oder versenden, fragen Sie sich vielleicht, welche neuen Regeln für Ihr Unternehmen gelten. Ebenso wichtig ist die Frage, ob Sie Ihre bisherigen Verpackungen auch in Zukunft noch einsetzen dürfen. Gleichzeitig möchten Sie Ihre Produkte weiterhin sicher versenden, Liefertermine einhalten und wirtschaftlich arbeiten. Genau deshalb beschäftigt die PPWR derzeit viele Unternehmen.

In diesem Ratgeber erklären wir die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) einfach und verständlich. Sie erfahren, welche Unternehmen und Verpackungen betroffen sind, welche Anforderungen gelten und ab wann diese umgesetzt werden müssen. Außerdem zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie sich auf die neuen Vorgaben vorbereiten können. An passenden Beispielen erfahren Sie außerdem, wie Sie mit den Verpackungslösungen von Biobiene® Material sparen, Verpackungsvolumen reduzieren und den Kunststoffanteil Ihrer Verpackungen senken können.

Die PPWR ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Die meisten Vorschriften gelten ab dem 12. August 2026. Für einzelne Anforderungen gibt es jedoch spätere Fristen. Deshalb sollten Sie nicht alle Änderungen gleichzeitig angehen. Sinnvoller ist es, die Vorgaben nacheinander zu prüfen und frühzeitig einen Plan für die Verpackungen zu erstellen, die Sie in Ihrem Unternehmen einsetzen.

Das Wichtigste zur PPWR auf einen Blick

Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist die neue EU-Verordnung für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie trägt die offizielle Bezeichnung Verordnung (EU) 2025/40. Mit ihr ersetzt die Europäische Union den bisherigen Rechtsrahmen, der vor allem auf der Richtlinie 94/62/EG basiert. Die PPWR schafft einheitliche Regeln, die in allen EU-Mitgliedstaaten direkt gelten. Sie regelt den gesamten Lebenszyklus einer Verpackung. Dazu gehören die Entwicklung, Herstellung, Verwendung, Kennzeichnung, Sammlung, Wiederverwendung und das Recycling.

Für Unternehmen ist jetzt der richtige Zeitpunkt, sich mit der PPWR zu beschäftigen. Die meisten Vorschriften gelten ab dem 12. August 2026. Weitere technische Anforderungen kommen Schritt für Schritt hinzu und gelten zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Deshalb sollten Sie Ihre Verpackungen frühzeitig prüfen und die nächsten Schritte planen. So vermeiden Sie Zeitdruck und können die neuen Vorgaben rechtzeitig umsetzen. Wer bis zur letzten Frist wartet, riskiert kurzfristige Änderungen an seinen Verpackungen, fehlende Informationen von Lieferanten und unnötige Kosten. Wer dagegen vorschnell alle Verpackungen austauscht, verschwendet unter Umständen Material und Geld.

Die vollständige Rechtsgrundlage finden Sie in der Verordnung (EU) 2025/40 bei EUR-Lex. Aktuelle Informationen und Erläuterungen zur PPWR veröffentlicht außerdem die Europäische Kommission.

Ab wann gilt die PPWR und wen betrifft sie?

Viele Unternehmen fragen sich, ab wann die PPWR gilt. Wichtig ist dabei, zwischen Inkrafttreten und Anwendungsbeginn zu unterscheiden. Die Verordnung ist bereits am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Die meisten Vorschriften gelten jedoch erst ab dem 12. August 2026. Für einzelne Anforderungen gelten spätere Fristen. Dazu zählen unter anderem Vorgaben zur Recyclingfähigkeit, zu Rezyklatanteilen, zu Mehrwegquoten und zur Kennzeichnung.

Die PPWR betrifft nicht nur Hersteller von Verpackungen. Je nach Vorgabe gelten die neuen Regeln für verschiedene Unternehmen. Dazu gehören Erzeuger, Importeure, Vertreiber, Hersteller im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung, Fulfillment-Dienstleister und Endvertreiber. Auch Unternehmen, die verpackte Produkte verkaufen oder Versandverpackungen nutzen, können eigene Pflichten haben.

Welche Pflichten für Ihr Unternehmen gelten, hängt von Ihrer Rolle in der Lieferkette ab. So kann ein Händler beispielsweise Waren unter einer eigenen Marke verkaufen, Produkte importieren, Verpackungen befüllen und Versandkartons erstmals in einem EU-Mitgliedstaat bereitstellen. Je nach Tätigkeit gelten unterschiedliche Anforderungen. Deshalb reicht es nicht aus, das Unternehmen nur einer bestimmten Kategorie zuzuordnen.

Unser Tipp: Prüfen Sie jede Verpackung einzeln und betrachten Sie den gesamten Warenweg. Woher kommt die Verpackung? Wer lässt sie herstellen? Unter welchem Namen wird das verpackte Produkt verkauft? Und in welchem Land wird die Verpackung erstmals bereitgestellt? Wenn Sie diese Fragen beantworten, können Sie Ihre Pflichten und Fristen zuverlässig einordnen und die nächsten Schritte gezielt planen.

Welche Anforderungen werden für Unternehmen wichtig?

Die PPWR bringt kein allgemeines Kunststoffverbot und verbietet auch nicht einfach einzelne Verpackungen. Stattdessen verändert die Verordnung den Umgang mit Verpackungen grundlegend. Im Mittelpunkt steht der gesamte Lebenszyklus einer Verpackung, also von der Herstellung über die Nutzung bis zur Entsorgung.

Für Unternehmen bedeutet das, Verpackungen in Zukunft noch genauer zu prüfen. Sie sollen möglichst wenig Material einsetzen, gut recycelbar sein, klar gekennzeichnet werden und häufiger wiederverwendet werden können. Bei bestimmten Kunststoffverpackungen gelten außerdem Vorgaben für den Anteil an recyceltem Kunststoff. Gleichzeitig steigt die Verantwortung der Hersteller für die Verpackungen, die sie in Umlauf bringen.

Dabei geht es nicht darum, nur einzelne Anforderungen zu erfüllen. Entscheidend ist das Zusammenspiel aller Faktoren. Ein kleinerer Karton kann Material sparen und weniger Leerraum erzeugen, muss das Produkt aber weiterhin zuverlässig schützen. Eine papierbasierte Verpackung kann Kunststoff reduzieren, muss gleichzeitig stabil sein und sich gut recyceln lassen. Auch Mehrwegverpackungen bieten nur dann einen echten Vorteil, wenn Rückgabe, Reinigung und Wiederverwendung im Alltag funktionieren.

Neben der Verpackung selbst werden auch die dazugehörigen Daten immer wichtiger. Unternehmen müssen künftig nachvollziehen können, aus welchen Materialien ihre Verpackungen bestehen, wie viel sie wiegen, welches Volumen sie haben und ob recycelte Materialien enthalten sind. Wer diese Informationen nicht frühzeitig sammelt, kann später Probleme bei Einkauf, Produktfreigabe oder Verkauf bekommen.

Der erste Schritt zu einer erfolgreichen Umsetzung ist ein guter Überblick über die eigenen Verpackungen. Wer seine aktuellen Lösungen kennt und mögliche Verbesserungen frühzeitig prüft, kann rechtzeitig handeln. Biobiene® unterstützt Unternehmen dabei mit passenden Kartonlösungen sowie papierbasierten Materialien zum Polstern, Verschließen und Versenden. Welche Verpackung die beste Lösung ist, hängt jedoch immer vom jeweiligen Einsatzbereich und den geltenden Vorgaben ab.

Was ist die PPWR?

PPWR steht für „Packaging and Packaging Waste Regulation“. Auf Deutsch wird sie meist als EU-Verpackungsverordnung oder Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle bezeichnet. Im Unterschied zu einer EU-Richtlinie gilt eine Verordnung direkt in allen Mitgliedstaaten. Sie muss also nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden. Ergänzende nationale Regeln können jedoch weiterhin Abläufe, Zuständigkeiten und Strafen festlegen.

Die PPWR schaut nicht erst auf Verpackungen, wenn sie zu Abfall werden. Sie setzt bereits bei der Entwicklung und Herstellung an. Unternehmen sollen Verpackungen so gestalten, dass sie weniger Material verbrauchen, sich gut recyceln lassen und nur die notwendige Größe haben. Dabei spielen die Auswahl der Materialien, das Gewicht und das Volumen eine wichtige Rolle.

Die neuen Regeln betreffen viele Bereiche eines Unternehmens. Dazu gehören zum Beispiel Produktentwicklung, Einkauf, Qualität, Logistik, Marketing und Entsorgung. Deshalb reicht es nicht, nur am Ende der Lieferkette nach Lösungen zu suchen. Wenn im Lager auffällt, dass ein Karton zu groß ist oder zu viel Füllmaterial verwendet wird, wurden viele Entscheidungen bereits vorher getroffen.

Änderungen an Verpackungen brauchen oft Zeit. Neue Materialien müssen geprüft werden, Maschinen können angepasst werden und Lieferanten müssen frühzeitig einbezogen werden. Die PPWR betrifft deshalb nicht nur eine Abteilung, sondern mehrere Bereiche im Unternehmen.

Gerade für kleinere Unternehmen kann die Umstellung zunächst nach zusätzlichem Aufwand aussehen. Gleichzeitig bietet sie auch Vorteile. Passende Kartons sparen Material, benötigen weniger Lagerplatz und können den Versand einfacher machen. Papierbasierte Verpackungen können außerdem helfen, nachhaltige Ziele besser sichtbar zu machen.

Die PPWR ist deshalb nicht nur eine neue gesetzliche Vorgabe. Sie bietet Unternehmen auch die Möglichkeit, ihre Verpackungen zu verbessern und langfristig effizienter zu arbeiten.

Von der Verpackungsrichtlinie zur EU-Verordnung

Die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie stammt aus dem Jahr 1994 und wurde seitdem mehrfach geändert. Eine Richtlinie gibt bestimmte Ziele vor, die jedes EU-Land anschließend in eigene Gesetze umsetzen muss. Dadurch entstanden in den verschiedenen Ländern teilweise unterschiedliche Regeln und Abläufe. Für Unternehmen, die in mehreren EU-Staaten verkaufen, führte das oft zu mehr Aufwand.

Mit der PPWR möchte die EU die Regeln für Verpackungen stärker vereinheitlichen. Die neue Verordnung ersetzt die bisherige Richtlinie 94/62/EG ab dem 12. August 2026 größtenteils. Gleichzeitig führt sie wichtige bestehende Prinzipien weiter, zum Beispiel die erweiterte Herstellerverantwortung. Das bedeutet: Unternehmen, die Verpackungen auf den Markt bringen, übernehmen mehr Verantwortung für die entstehenden Verpackungsabfälle. Dazu gehört auch die Beteiligung an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling.

Trotz einheitlicher EU-Regeln bleibt die Umsetzung in den einzelnen Ländern unterschiedlich organisiert. Unternehmen benötigen daher nicht automatisch nur eine einzige Registrierung für die gesamte EU. Nationale Register, Behörden und bestehende Systeme bleiben weiterhin wichtig. Wer Verpackungen in mehreren Ländern verkauft, muss deshalb prüfen, welche Anforderungen in den jeweiligen Ländern gelten.

Auch Deutschland passt seine bestehenden Regeln an die PPWR an. Bekannte Strukturen wie die Zentrale Stelle Verpackungsregister und die Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung bleiben weiterhin wichtige Anlaufstellen für Unternehmen.

Die PPWR schafft damit einen einheitlicheren Rahmen für Verpackungen in Europa. Gleichzeitig müssen Unternehmen ihre Prozesse anpassen und sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen beschäftigen.

Warum die Europäische Union das Verpackungsrecht neu ordnet

Verpackungen schützen Lebensmittel und Waren, ermöglichen Transport und liefern wichtige Informationen. Gleichzeitig werden viele Verpackungen nur kurze Zeit verwendet. Genau darin liegt das Spannungsfeld. Zu wenig Verpackung kann Schäden und Produktverluste verursachen. Zu viel Verpackung verbraucht unnötig Rohstoffe, erhöht das Transportvolumen und wird schnell zu Abfall.

Die Europäische Union reagiert mit der PPWR auf steigende Verpackungsmengen, unzureichend geschlossene Materialkreisläufe und unterschiedliche nationale Regeln. Das Pro-Kopf-Aufkommen an Verpackungsabfällen soll gegenüber 2018 bis 2030 um 5 Prozent, bis 2035 um 10 Prozent und bis 2040 um 15 Prozent sinken. Diese Ziele richten sich an die Mitgliedstaaten, wirken aber über politische Maßnahmen und konkrete Produktanforderungen auf Unternehmen zurück.

Für Unternehmen besteht der Schmerz nicht nur in neuen gesetzlichen Anforderungen. Viele Betriebe kämpfen bereits heute mit steigenden Materialpreisen, zu vielen Verpackungsvarianten, schlecht passenden Kartons und komplexen Materialkombinationen. Hinzu kommen Erwartungen von Geschäftskunden und Verbrauchern. Eine Verpackung soll sicher, günstig, gut verfügbar, nachhaltig und markengerecht sein. Das fühlt sich schnell an wie ein Puzzle, bei dem jedes Teil eine andere Form hat.

Eine gute Verpackungsstrategie verbindet diese Anforderungen. Sie beginnt nicht mit der Frage, welches Material besonders umweltfreundlich klingt. Sie beginnt mit dem Produkt, seinem Schutzbedarf, dem Versandweg und dem tatsächlichen Materialeinsatz. Der passende Karton, ein bedarfsgerechtes Papierpolster und ein geeigneter Verschluss können gemeinsam mehr bewirken als der isolierte Austausch eines einzelnen Bestandteils.

Welche Unternehmen und Verpackungen sind betroffen?

Die PPWR gilt für alle Verpackungen, egal aus welchem Material sie bestehen. Dazu gehören zum Beispiel Verpackungen aus Papier, Karton, Kunststoff, Glas, Metall, Holz oder verschiedenen Materialkombinationen. Die Regeln gelten für Verpackungen aus vielen Bereichen, zum Beispiel aus Industrie, Handel, Produktion, Büros, Dienstleistungen und privaten Haushalten.

Viele Unternehmen denken, dass nur große Hersteller oder Kunststoffunternehmen betroffen sind. Das ist jedoch nicht richtig. Auch typische Versandmaterialien wie Kartons, Klebeband, Versandtaschen, Etiketten oder Füllmaterial können unter die PPWR fallen. Ebenso zählen Transportverpackungen, Serviceverpackungen und Verpackungen für gewerbliche Zwecke dazu.

Trotzdem gelten nicht für jede Verpackung die gleichen Anforderungen. Welche Regeln wichtig sind, hängt zum Beispiel vom Material, der Nutzung, dem Verkaufsweg und der Rolle des Unternehmens ab. Für bestimmte Bereiche wie Arzneimittel, Medizinprodukte oder Gefahrgut gibt es besondere Vorgaben oder Ausnahmen.

Deshalb sollten Unternehmen ihre Verpackungen genau prüfen und nicht nur den gesamten Versand allgemein betrachten. Ein Verpackungsverzeichnis hilft dabei, den Überblick zu behalten. Darin sollten wichtige Informationen wie Produktname, Größe, Gewicht, Material, einzelne Bestandteile, Lieferant, Einsatzbereich, Absatzländer und Jahresmenge erfasst werden.

So erkennen Unternehmen frühzeitig, welche Verpackungen besonders wichtig sind, wo Informationen fehlen und wo Anpassungen notwendig werden.

Hersteller, Händler, Online-Shops, Importeure und Fulfillment-Dienstleister

Die PPWR unterscheidet verschiedene Rollen von Unternehmen. Diese Begriffe passen jedoch nicht immer zu dem, wie Unternehmen ihre eigene Tätigkeit im Alltag beschreiben. Ein Unternehmen kann je nach Ablauf mehrere Rollen gleichzeitig übernehmen.

Ein Online-Shop ist zum Beispiel Händler von verpackten Produkten. Gleichzeitig kann er aber auch eigene Versandverpackungen nutzen und damit selbst Verpackungen in Umlauf bringen. Bei Eigenmarken oder importierten Produkten können zusätzliche Pflichten entstehen.

Besonders wichtig ist die PPWR für Unternehmen, die Waren aus Ländern außerhalb der EU importieren. Sie können sich nicht darauf verlassen, dass ein ausländischer Lieferant automatisch alle europäischen Vorgaben erfüllt. Wichtige Informationen wie Materialangaben, technische Unterlagen und Nachweise müssen rechtzeitig vorliegen. Fehlen diese Daten, kann es zu Verzögerungen oder zusätzlichen Prüfungen kommen.

Auch Fulfillment-Dienstleister müssen die neuen Anforderungen beachten. Sie lagern Waren, verpacken Produkte und versenden sie im Auftrag anderer Unternehmen. Deshalb sollten Auftraggeber und Dienstleister frühzeitig klären, wer für welche Verpackung verantwortlich ist, wer sie auf den Markt bringt und wer die notwendigen Daten meldet. Klare Vereinbarungen helfen, spätere Probleme zu vermeiden.

Auch kleine Unternehmen und Start-ups sollten das Thema frühzeitig angehen. Zwar können für bestimmte Anforderungen Ausnahmen oder Erleichterungen gelten, eine vollständige Befreiung gibt es jedoch nicht. Wer rechtzeitig einfache Prozesse aufbaut, kann spätere Kosten und zusätzlichen Aufwand vermeiden.

Verkaufs-, Versand-, Transport- und Serviceverpackungen

Verpackungen übernehmen je nach Einsatz unterschiedliche Aufgaben. Eine Verkaufsverpackung gehört direkt zum Produkt und begleitet es bis zum Kunden. Dazu zählen zum Beispiel Schachteln, Beutel, Flaschen oder Dosen. Umverpackungen bündeln mehrere Produkte oder unterstützen die Präsentation. Transportverpackungen sorgen dafür, dass Waren sicher gelagert und bewegt werden können. Im Onlinehandel kommt zusätzlich die Versandverpackung dazu, die das Produkt auf dem Weg zum Empfänger schützt.

Auch Service- und Mehrwegverpackungen spielen eine wichtige Rolle. Serviceverpackungen werden häufig erst beim Verkauf mit Waren befüllt, zum Beispiel Becher oder Tüten im Gastronomiebereich. Mehrwegverpackungen sind so entwickelt, dass sie mehrfach genutzt oder wiederbefüllt werden können. Industrie- und Exportverpackungen gehören ebenfalls grundsätzlich zum Anwendungsbereich der PPWR, auch wenn je nach Verpackungsart unterschiedliche Anforderungen gelten können.

In der Praxis besteht eine Verpackungslösung selten nur aus einem einzelnen Karton. Eine typische Sendung kann aus einer Produktverpackung, einem Versandkarton, Füllmaterial, Klebeband, Etiketten oder weiteren Bestandteilen bestehen. Erst das Zusammenspiel aller Teile sorgt dafür, dass die Ware sicher transportiert werden kann. Deshalb reicht es nicht aus, nur eine einzelne Verpackung zu betrachten.

Genau diese ganzheitliche Betrachtung ist auch für Unternehmen wichtig. Biobiene® unterstützt dabei mit verschiedenen Lösungen wie Kartons und Faltschachteln, papierbasierten Füll- und Polstermaterialien, Papierklebebändern, Versandtaschen, Dokumententaschen und Etiketten. So lassen sich verschiedene Verpackungsteile passend kombinieren und besser aufeinander abstimmen.

Welche Verpackungslösung am besten geeignet ist, hängt jedoch immer vom Produkt, dem Transportweg und den jeweiligen Anforderungen ab.

Sonderfälle, Ausnahmen und Verantwortung in der Lieferkette

Die PPWR gilt grundsätzlich für viele verschiedene Verpackungen. Trotzdem gelten nicht für alle Verpackungen die gleichen Regeln. Je nach Bereich können Ausnahmen, Übergangsfristen oder besondere Vorgaben bestehen. Das betrifft zum Beispiel Verpackungen für Arzneimittel, Medizinprodukte, Säuglingsnahrung oder Gefahrgut.

Auch bei Themen wie Mehrweg, Recyclinganteilen oder Kennzeichnungen können unterschiedliche Anforderungen gelten. Unternehmen sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass eine allgemeine Regel automatisch für jede Verpackung passt.

Wichtig ist, Ausnahmen immer genau zu prüfen. Eine kurze Zusammenfassung oder eine Aussage eines Lieferanten reicht nicht immer aus. Entscheidend sind die konkreten Vorgaben der Verordnung und die dazugehörigen Informationen. Die Europäische Kommission veröffentlicht dazu weitere Hinweise, um Unternehmen bei der Umsetzung zu unterstützen.

Auch die Zusammenarbeit mit Lieferanten wird wichtiger. Ein Hinweis wie „recycelbar“ auf einem Datenblatt reicht nicht automatisch als Nachweis. Unternehmen benötigen genaue Informationen zu den verwendeten Materialien, einzelnen Bestandteilen, Gewicht, Beschichtungen und der tatsächlichen Recyclingfähigkeit.

Damit alle Bereiche im Unternehmen mit den gleichen Informationen arbeiten, sollten Daten zentral gesammelt und gepflegt werden. Für wichtige Verpackungen empfiehlt sich eine eigene Dokumentation mit technischen Daten, Lieferanteninformationen, Prüfberichten, Freigaben und Fotos.

So bleiben Entscheidungen nachvollziehbar und wichtige Informationen gehen nicht verloren. Bei besonders komplexen Verpackungen oder rechtlichen Fragen kann zusätzliche fachliche Unterstützung sinnvoll sein.

Die wichtigsten PPWR-Anforderungen im Überblick

Die PPWR umfasst viele verschiedene Themenbereiche. Dazu gehören zum Beispiel Einschränkungen bei bestimmten Stoffen, bessere Recyclingfähigkeit, der Einsatz von recycelten Materialien, Kompostierbarkeit, weniger Verpackungsmaterial, Mehrweg- und Wiederverwendungslösungen sowie Kennzeichnungspflichten und die erweiterte Herstellerverantwortung.

Wichtig ist: Nicht alle Anforderungen gelten ab demselben Zeitpunkt. Deshalb hilft eine Übersicht der wichtigsten Fristen besser als eine einzige feste Deadline.

  • Zeitpunkt
  • 11. Februar 2025
  • 12. August 2026
  • Ab 2028
  • Ab 2030
  • Ab 2035
  • Bis 2040
  • Bedeutung
  • Die PPWR tritt in Kraft.
  • Die Verordnung gilt allgemein und erste konkrete Anforderungen beginnen.
  • Je nach Vorgabe können neue Kennzeichnungspflichten hinzukommen.
  • Wichtige Anforderungen zu Recyclingfähigkeit, Recyclingmaterial, Verpackungsreduzierung und Mehrweg treten in Kraft.
  • Weitere Anforderungen an Recycling in größerem Umfang werden relevant.
  • Die Vorgaben werden weiter verschärft und Zielwerte steigen.

Einige Anforderungen hängen von weiteren Regelungen und ergänzenden Rechtsakten ab. Unternehmen sollten deshalb nicht nur mit Jahreszahlen planen, sondern für jede Verpackung prüfen, welche konkreten Vorgaben und Fristen gelten.

In der Praxis entsteht der größte Aufwand oft nicht durch die gesetzlichen Fristen selbst, sondern durch die Umsetzung. Eine neue Verpackung kann nicht immer sofort eingesetzt werden. Maße müssen getestet, Maschinen angepasst, Daten geändert und vorhandene Lagerbestände aufgebraucht werden.

Deshalb lohnt es sich, frühzeitig mit der Prüfung zu beginnen. Besonders wichtig sind Verpackungen mit großen Mengen, langen Lieferzeiten oder komplexen Materialien. Wer diese zuerst betrachtet, kann notwendige Änderungen besser planen und umsetzen.

Recyclingfähigkeit, Materialien und Rezyklatanteile

Die PPWR stellt künftig höhere Anforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen. Ab 2030 müssen Verpackungen so gestaltet sein, dass sie besser recycelt werden können. Ab 2035 gilt zusätzlich, dass sie in der Praxis auch in größeren Mengen recycelt werden können. Welche Kriterien dabei genau gelten, wird durch weitere europäische Vorgaben festgelegt.

Dabei geht es nicht nur darum, ob ein Material grundsätzlich recycelt werden kann. Entscheidend ist die gesamte Verpackung. Auch Klebstoffe, Beschichtungen, Farben, Etiketten oder Verschlüsse können beeinflussen, ob eine Verpackung gut sortiert und verarbeitet werden kann. Eine gute Verpackungslösung berücksichtigt deshalb alle Bestandteile und stellt sicher, dass sie mit den bestehenden Recyclingprozessen funktioniert.

Für bestimmte Kunststoffverpackungen gelten ab 2030 außerdem Vorgaben für den Einsatz von recyceltem Kunststoff aus Verbraucherabfällen. Die erforderlichen Anteile unterscheiden sich je nach Verpackungsart und werden bis 2040 weiter erhöht. Unternehmen müssen dafür frühzeitig verlässliche Informationen von ihren Lieferanten einholen und passende Nachweise führen.

Viele Unternehmen prüfen deshalb auch papierbasierte Verpackungslösungen, um Kunststoff im Versand zu reduzieren. Dabei gilt jedoch: Nicht jede Papierverpackung erfüllt automatisch alle Anforderungen der PPWR. Entscheidend sind der konkrete Aufbau, der Schutz des Produkts und die spätere Recyclingfähigkeit.

Biobiene® unterstützt Unternehmen mit Kartonlösungen sowie papierbasierten Materialien zum Polstern und Verschließen. So können Verpackungen gezielt weiterentwickelt und besser an die neuen Anforderungen angepasst werden.

Verpackungsminimierung und die Leerraumregel

Die PPWR fordert Unternehmen dazu auf, Verpackungen möglichst effizient zu gestalten. Gewicht und Größe sollen auf das notwendige Maß reduziert werden. Dabei müssen wichtige Anforderungen wie Produktschutz, Hygiene, Transport und gesetzliche Vorgaben weiterhin erfüllt werden. Es geht also nicht darum, die kleinste Verpackung zu verwenden, sondern unnötiges Material und vermeidbaren Leerraum zu reduzieren.

Ab 2030 gilt für bestimmte Umverpackungen, Transportverpackungen und Verpackungen im Onlinehandel eine neue Regel: Der Leerraum darf grundsätzlich nicht mehr als 50 Prozent betragen. Bei der Berechnung können auch Materialien zum Schutz der Ware, wie Papierpolster oder Luftpolster, als Leerraum berücksichtigt werden. Für bestimmte Anwendungen gelten jedoch besondere Regeln oder Ausnahmen.

Gerade für Onlinehändler ist dieses Thema wichtig. Zu große Kartons verbrauchen mehr Material, benötigen zusätzliches Füllmaterial und erhöhen den Platzbedarf bei Lagerung und Transport. Gleichzeitig kann eine zu kleine oder ungeeignete Verpackung zu beschädigten Produkten, Retouren und unzufriedenen Kunden führen. Die beste Lösung ist deshalb nicht die kleinste Verpackung, sondern die passende Größe.

Der Biobiene® Kartonfinder unterstützt Unternehmen dabei, geeignete Kartongrößen anhand von Länge, Breite, Höhe und gewünschter Toleranz auszuwählen. Wer viele verschiedene Produkte versendet, sollte außerdem prüfen, ob die Anzahl der Kartonformate sinnvoll aufgebaut ist. Gut abgestimmte Größen können Einkauf, Lagerung und Versand vereinfachen. Für besondere Anforderungen stehen auch individuelle oder bedruckte Kartonlösungen zur Verfügung.

Mehrweg, Kennzeichnung, PFAS und Herstellerverantwortung

Die PPWR legt ab 2030 neue Regeln für die Wiederverwendung von Verpackungen fest. Das betrifft zum Beispiel bestimmte Transportverpackungen und Getränkeverpackungen. Welche Vorgaben gelten, hängt von der Art der Verpackung, ihrer Nutzung, dem Verkaufsweg und möglichen Ausnahmen ab. Ein Mehrwegsystem funktioniert nur, wenn Verpackungen zurückgegeben, gereinigt, gelagert und wieder verwendet werden können.

Auch die Kennzeichnung von Verpackungen wird wichtiger. Verbraucher sollen leichter erkennen können, aus welchem Material eine Verpackung besteht und wie sie richtig entsorgt wird. Die genauen Regeln werden teilweise noch durch weitere Vorgaben ergänzt. Digitale Informationen können zusätzliche Hinweise geben, ersetzen aber nicht automatisch die Kennzeichnung auf der Verpackung. Unternehmen sollten Änderungen deshalb gut vorbereiten.

Eine wichtige Regel betrifft Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Ab dem 12. August 2026 dürfen diese Verpackungen nicht mehr verkauft werden, wenn sie zu hohe Mengen an PFAS enthalten. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig mit ihren Lieferanten klären, welche Materialien verwendet werden und ob die nötigen Nachweise vorhanden sind.

Auch die Verantwortung der Hersteller bleibt ein wichtiger Teil der PPWR. Unternehmen müssen ihre Verpackungsmengen melden, sich registrieren und sich an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling beteiligen. Wer Produkte in mehreren EU-Ländern verkauft, muss die Regeln der einzelnen Länder prüfen. Eine Registrierung in Deutschland reicht nicht automatisch für ganz Europa aus.

Was die PPWR für den betrieblichen Versand bedeutet

Im betrieblichen Versand wird die PPWR direkt im Alltag sichtbar. Verpackungen müssen weiterhin verfügbar, bezahlbar, einfach zu verarbeiten und stabil sein. Mitarbeitende brauchen klare Lösungen für den täglichen Ablauf. Kunden erwarten, dass ihre Waren sicher und unbeschädigt ankommen. Gleichzeitig sollen Unternehmen Material sparen und den Einsatz von Kunststoff reduzieren. Eine Verpackung, die nur auf dem Papier nachhaltig wirkt, muss sich auch in der Praxis bewähren.

Ein häufiger Fehler ist, das Thema nur an eine Abteilung zu übergeben. Der Einkauf kennt Preise, Lieferzeiten und Lieferanten. Das Lager weiß, welche Verpackungen im Alltag funktionieren und wo Probleme entstehen. Der Kundenservice kennt Schäden und Rückmeldungen von Kunden. Marketing betrachtet die Wirkung auf die Marke, während Recht und Qualitätssicherung wichtige Nachweise prüfen. Nur wenn alle Bereiche zusammenarbeiten, entsteht eine Verpackungslösung, die wirklich funktioniert.

Der beste Startpunkt sind die eigenen Daten. Unternehmen sollten prüfen, welche Kartons besonders häufig verwendet werden, wie viel Füllmaterial benötigt wird und welche Produkte besonders oft beschädigt zurückkommen. Auch Fragen nach Kunststoffklebeband, Folientaschen, Kunststoffpolstern oder zu großen Verpackungen helfen dabei, Einsparpotenziale zu erkennen.

Biobiene® entwickelt seit 2008 plastikfreie Verpackungslösungen für Unternehmen, Marken und Versandhändler. Dabei geht es nicht nur um den Karton. Auch Papierklebeband, Dokumententaschen, Etiketten, Polstermaterialien und Versandtaschen können Teil einer Verpackungsumstellung sein. So können Unternehmen ihren Versand Schritt für Schritt verbessern, ohne alle Komponenten gleichzeitig austauschen zu müssen.

Verpackungen prüfen und den Versand Schritt für Schritt vorbereiten

Bevor Unternehmen neue Verpackungen auswählen, sollten sie zuerst einen Überblick über ihre aktuellen Lösungen bekommen. Eine Verpackung muss nicht nur gesetzliche Anforderungen erfüllen, sondern auch im Alltag funktionieren. Sie muss die Ware schützen, gut verarbeitet werden können, verfügbar sein und wirtschaftlich bleiben.

Deshalb sollte jede mögliche Änderung geprüft werden. Wichtig sind dabei Fragen wie: Schützt die Verpackung das Produkt ausreichend? Passt sie zu den Arbeitsabläufen? Benötigt sie weniger Material? Sind Kosten und Lieferzeiten weiterhin passend? Praktische Testsendungen zeigen oft schneller, ob eine neue Lösung wirklich funktioniert.

Ein sinnvoller Ablauf kann so aussehen:

  1. Erfassen Sie alle verwendeten Verpackungen und Bestandteile wie Kartons, Klebebänder, Füllmaterial oder Etiketten.
  2. Prüfen Sie, welche Verpackungen in welchen Ländern und für welche Produkte eingesetzt werden.
  3. Sammeln Sie Informationen zu Materialien, Mengen und Lieferanten.
  4. Fordern Sie wichtige Daten und Nachweise von Ihren Lieferanten an.
  5. Prüfen Sie Größe, Gewicht, Leerraum und den Aufbau der Verpackungen.
  6. Beginnen Sie mit Verpackungen, die häufig verwendet werden oder besonders wichtig für die PPWR sind.
  7. Suchen Sie passende Alternativen und vergleichen Sie die Lösungen.
  8. Testen Sie die neuen Verpackungen im echten Versandalltag.
  9. Halten Sie Entscheidungen, Prüfungen und Freigaben schriftlich fest.
  10. Beobachten Sie neue Vorgaben, Fristen und Änderungen der Gesetzgebung.

Wichtig ist: Unternehmen müssen nicht alle Verpackungen gleichzeitig austauschen. Entscheidend ist eine gute Planung. Eine häufig genutzte, unnötig große Versandverpackung kann zum Beispiel ein größeres Einsparpotenzial bieten als eine selten eingesetzte Spezialverpackung.

Passende Verpackungslösungen von Biobiene® entdecken

Die PPWR beantwortet nicht automatisch die praktische Frage, welche Verpackung für Ihr Produkt geeignet ist. Genau hier beginnt die Arbeit am konkreten Versand. Ein empfindliches Ersatzteil benötigt einen anderen Schutz als Textilien, Bücher oder Kosmetik. Gewicht, Abmessungen, Transportweg, Feuchtigkeit und Fallbelastung beeinflussen die Auswahl.

Biobiene® bietet papierbasierte und plastikfreie Lösungen für unterschiedliche Bestandteile des Versands. Mit dem Kartonfinder können Sie passende Standardgrößen suchen. Kartons und Faltschachteln schaffen die äußere Hülle. Paper Bubble Wrap, Noppenpapier, Verpackungschips, Wellpolster und Rollenwellpappe schützen oder fixieren Produkte. Papierklebebänder übernehmen den Verschluss. Versandtaschen, Dokumententaschen und Papieretiketten ergänzen das System.

  • Ihre Herausforderung
  • Der Versandkarton ist häufig zu groß
  • Sie verwenden viel Kunststoffpolster
  • Kunststoff steckt im Verschluss
  • Dokumente werden in Kunststofftaschen versendet
  • Standardkartons passen nicht zum Produkt
  • Die komplette Umstellung ist unübersichtlich
  • Möglicher Lösungsansatz
  • Passendere Größe über den Kartonfinder auswählen
  • Papierbasierte Polsterlösungen testen
  • Geeignetes Papierklebeband prüfen
  • Papierbasierte Dokumententaschen einsetzen
  • Individuelle oder bedruckte Kartons
  • Persönliche Beratung und schrittweise Tests nutzen

Eine Lösung ist erst dann gut, wenn sie im Versandalltag funktioniert. Deshalb sollten Sie Muster oder Testmengen einsetzen, bevor Sie größere Bestände umstellen. Prüfen Sie Packzeit, Materialverbrauch, Verschluss, Produktschutz und Rückmeldung der Empfänger. So verbinden Sie regulatorische Vorbereitung mit wirtschaftlicher Vernunft.

Biobiene® steht seit 2008 für plastikfreies Verpackungsmaterial und persönliche B2B-Beratung. Das Ziel ist keine oberflächliche Umweltbotschaft, sondern ein Versandkonzept, das zu Produkt und Betrieb passt.

Häufige Fragen zur PPWR

Ab wann gilt die PPWR verbindlich?

Die Verordnung trat am 11. Februar 2025 in Kraft und gilt grundsätzlich ab dem 12. August 2026. Einzelne Anforderungen greifen erst später oder hängen von ergänzenden Rechtsakten ab. Unternehmen sollten deshalb für jede Verpackung eine eigene Fristenübersicht erstellen.

Gilt die PPWR auch für Onlinehändler und kleine Unternehmen?

Ja. Onlinehändler bringen unter anderem Versandverpackungen in Verkehr und können abhängig vom Geschäftsmodell weitere Rollen übernehmen. Kleine Unternehmen sind nicht generell ausgenommen. Für bestimmte Vorschriften können jedoch Erleichterungen oder Ausnahmen gelten.

Was bedeutet die Leerraumregel?

Ab 2030 darf der Leerraumanteil bei bestimmten Umverpackungen, Transportverpackungen und Verpackungen des elektronischen Handels grundsätzlich höchstens 50 Prozent betragen. Füllmaterial kann bei der Berechnung als Leerraum gelten. Ausnahmen und die konkrete Berechnung müssen im Einzelfall geprüft werden.

Ab wann müssen Verpackungen recyclingfähig sein?

Ab 2030 gelten Anforderungen an recyclinggerechte Gestaltung und entsprechende Leistungsstufen. Ab 2035 müssen Verpackungen grundsätzlich zusätzlich in großem Maßstab recycelt werden können. Technische Kriterien und Bewertungsmethoden werden durch weitere europäische Rechtsakte konkretisiert.

Sind Verpackungen aus Papier und Karton automatisch PPWR-konform?

Nein. Das Grundmaterial allein entscheidet nicht über die vollständige Konformität. Konstruktion, Beschichtungen, Klebstoffe, Etiketten, Verschlüsse, Trennbarkeit, Produktschutz und Verwendungszweck spielen ebenfalls eine Rolle. Papierbasierte Lösungen können Unternehmen bei der Kunststoffreduzierung und Neugestaltung ihres Versands unterstützen, müssen aber konkret bewertet werden.